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24.02.2016
Staatsregierung antwortet zur Wahlkreiseinteilung
CSU-Landtagsabgeordneter Alexander König hat wegen der Neueinteilung der Wahlkreise eine Anfrage an die Bayerische Staatsregierung gerichtet. Darin wollte er einerseits wissen, welche Stellungnahme die Bayerische Staatsregierung zur Neueinteilung des Bundeswahlkreises Coburg-Kronach abgegeben hat. Außerdem hat König gefragt, ob andere Lösungsansätze als den Wechsel von Schwarzenbach am Wald und Geroldsgrün zum Wahlkreis Coburg-Kronach ernsthaft erwogen wurden und warum diese Lösungsansätze anscheinend verworfen wurden.

Aus der Antwort des zuständigen Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann an Landtagsabgeordneten Alexander König geht hervor, dass die Staatsregierung bereits im Herbst 2014 ihre Stellungnahme zur geplanten Neueinteilung der Wahlkreise abgegeben hat. Zum damaligen Zeitpunkt stand noch nicht fest, dass sich die Bevölkerungszahlen weiter dermaßen negativ entwickeln, dass der Wahlkreis Coburg-Kronach tatsächlich die erforderliche gesetzliche Mindestgröße unterschreitet. Dies hat die Bayerische Staatsregierung in ihrer Stellungnahme ebenfalls deutlich gemacht und deshalb zum damaligen Zeitpunkt vorgeschlagen, keine Neueinteilung vorzunehmen. Die Staatsregierung hat darauf hingewiesen, dass die angrenzenden Wahlkreise selbst zu klein sind, um Gemeinden abgeben zu können und so eine Vergrößerung des Wahlkreises Coburg zu erreichen. Außerdem müssten kommunale Gebietsgrenzen durchschnitten werden.
„Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständige Wahlkreiskommission keine neue Stellungnahme der Staatsregierung eingeholt hat, als die Bevölkerungsentwicklung wirklichen Handlungsbedarf zur Konsequenz hatte“, macht Landtagsabgeordneter und CSU-Kreisvorsitzender Alexander König deutlich. Die Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung wurde vor dem Hintergrund einigermaßen stabiler Einwohnerzahlen abgegeben. Im Herbst 2014 konnte niemand davon ausgehen, dass eine Neueinteilung so schnell Realität werden würde. „Die Staatsregierung hätte im Fall, dass die Neueinteilung unabdingbar wird, auf jeden Fall noch einmal gefragt werden müssen. Das ist ein erhebliches Versäumnis der zuständigen Wahlkreiskommission“, so Alexander König. Die Staatsregierung hätte aus ihrer Sicht die für die betroffenen Kommunen am wenigsten schädliche Lösung aufzeigen müssen, dann wäre die Wahlkreiskommission unter Umständen auch zu einem anderen Ergebnis als dem jetzigen gekommen.