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„Ich muss gerade in Hof erleben, dass die Einweihung des 2. Bauabschnittes des seit vielen Jahren in Bau befindlichen Justizgebäudes nicht zu Jubelstürmen führt, sondern zu der berechtigten Frage der Bediensteten und der interessierten Öffentlichkeit, wann der unfertige Gesamtkomplex mit der Inangriffnahme des 3. Bauabschnittes endlich fortgesetzt wird. Die marode Bausubstanz des Gebäudes aus den 60er Jahren kann bedauerlicherweise nicht übersehen werden“, schreibt König.
Im laufenden bayerischen Haushalt stehen für den Bereich Hochbaumaßnahmen der Justiz lediglich 80 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die aktuellen Projekte haben dabei einen Gesamtfinanzierungsbedarf von angenommenen 1.364 Millionen Euro. Hierzu zählen in Bau, in Planung und in Vorbereitung befindliche Maßnahmen. Angesichts der rasant steigenden Baukosten dürften die tatsächlichen Kosten noch um einiges höher ausfallen.
König verdeutlicht die Folgen am Fall „Hofer Justizgebäude“: „Für den dringend erforderlichen 3. Bauabschnitt konnten aktuell noch nicht einmal Planungskosten haushaltstechnisch bereitgestellt werden. Gleichzeitig regnet es im Sitzungsgebäude zum Dach herein, ein Teil der Fenster ist vernagelt und ein Teil dieses völlig verbrauchten Gebäudes soll sogar erhalten werden. Das sind unhaltbare Zustände.“
„Ich weiß, dass ich nicht der einzige CSU-Landtagsabgeordnete bin, der kein Verständnis dafür hat, dass wir unsere Kernaufgaben unzureichend finanzieren, gleichzeitig die freiwilligen Fördermaßnahmen ausdehnen und Großprojekte mit unkalkulierbaren Gesamtkosten beschließen,“ begründet König seine Hoffnung, dass es doch noch gelingen wird den Haushaltsansatz für die Baumaßnahmen der Justiz wesentlich zu erhöhen. Dafür gäbe es auch weitere Argumente, wie zum Beispiel durch die baulichen Verzögerungen zusätzlich anfallende Kosten. Das treffe auch in Hof zu, wo zusätzliche Anmietkosten für Büroräume anfallen.
„Deshalb ist eine Verdoppelung des Haushaltsansatzes für einen begrenzten Zeitraum mehr denn je notwendig. Bei den Hochbaumaßnahmen der Justiz handelt es sich um zwingend erforderliche Pflichtaufgaben, deren Verzögerung zusätzliche Mehrkosten und unglaublichen Frust bei den betroffenen Bediensteten beschert. Und solange der Freistaat Bayern erhebliche Gelder für nicht zwingend erforderliche Maßnahmen ausgibt, so müssen auch genügend finanzielle Mittel für die Hochbaumaßnahmen der Justiz im Allgemeinen und für das Hofer Justizgebäude im Besonderen zur Verfügung stehen. Die jetzige Situation muss dringend und deutlich verbessert werden“, schließt Alexander König seinen Brief.