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Darin bittet er zu prüfen, ob der Ausfall von Zügen wegen Urlaubs und Krankheitsfällen in der Belegschaft vom Vertrag zwischen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) und der Fa. Agilis gedeckt ist und wenn nicht, welche Ansprüche hieraus der BEG erwachsen. Es dürfe auch nicht im Ausnahmefall zu offensichtlich über Wochen geplanten Zugausfällen wegen Urlaubs und Krankheit kommt. „Das ist nicht hinnehmbar und dem Steuerzahler, der die Subventionen für diese Strecken trägt, auch nicht verständlich zu machen. Es sind Unternehmen zu beauftragen, deren Leistungsfähigkeit ausreicht, die beauftragten Strecken auch zu allen vereinbarten Zeiten zu bedienen“, stellt Alexander König fest und bittet Herrmann um Mitteilung, welche weiteren vergleichbaren Fälle bekannt sind, welchen Umfang die Nichtvertragserfüllungen haben und welche Konsequenzen seitens der BEG daraus gezogen werden. Diesen geplanten Zugausfällen ist umgehend entgegenzuwirken, denn zuverlässige Zugverbindungen sind notwendig für eine gut funktionierende Verkehrsinfrastruktur im Hofer Land.